Leasing-Sonderzahlung | 0,00 € |
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Jährliche Fahrleistung | 10.000 kM |
Vertragslaufzeit | 36 Monate |
monatliche Leasingrate (netto zzgl. MwSt.)** | 659,00 € |
Audi A6 Avant e-tron
Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes.
Stromverbrauch (kombiniert): 14,9 kWh/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A
Finanzierungsarten
Audi Zentrum Leverkusen
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Fahrzeugdaten
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TreibstoffStrom
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AntriebHeckantrieb
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AußenfarbeMagnetgrau
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Polsterartschwarz-schwarz/schwarz-schwarz/schwarz/ felsgrau
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FahrzeugartNeuwagen
Ausstattungsdetails
Verbrauchs- und Emissionswerte
Kraftstoffverbrauch (NEFZ)
Kombiniert | - kWh/100 km |
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CO2-Emissionen kombiniert | - g/km |
Für das Fahrzeug liegen nur Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor.
CO2-Effizienz
Auf der Grundlage der gemessenen CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeugs ermittelt
Jahressteuer
0 EUR
Energieträgerkosten bei einer Laufleistung von 15000 km.
Stromkosten bei einem Strompreis von 37,5 ct/kWh: 838,13 EUR
Erstellt am: 09.09.2024
Hinweis: Für im Zeitraum vom 12.06.2020 bis 31.12.2024 erstzugelassene PKW mit einem CO2-Wert von bis zu 95 g/km reduziert sich der angegebene Betrag der Jahressteuer für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren um 30 Euro pro Jahr - bzw. bei Saisonkennzeichen um den entsprechenden Bruchteil - (maximal jedoch auf null). Diese steuerliche Vergünstigung endet spätestens am 31.12.2025.
CO2-Effizienz
Auf der Grundlage der gemessenen CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeugs ermittelt
Jahressteuer
0 EUR
Energieträgerkosten bei einer Laufleistung von 15000 km.
Stromkosten bei einem Strompreis von 37,5 ct/kWh: 838,13 EUR
Erstellt am: 09.09.2024
Hinweis: Für im Zeitraum vom 12.06.2020 bis 31.12.2024 erstzugelassene PKW mit einem CO2-Wert von bis zu 95 g/km reduziert sich der angegebene Betrag der Jahressteuer für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren um 30 Euro pro Jahr - bzw. bei Saisonkennzeichen um den entsprechenden Bruchteil - (maximal jedoch auf null). Diese steuerliche Vergünstigung endet spätestens am 31.12.2025.